Der SiGeKo wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.
Der SiGe-Koordinator hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.
Seit 1. Juli 1998 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung- BaustellV). Nach § 4 BaustellV haben Bauherren als Veranlasser eines Bauvorhabens für eine wesentliche Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu sorgen und die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 BaustellV zu veranlassen.
Diese Pflicht beinhaltet auch die Bestellung geeigneter Koordinatoren, sofern der Bauherr - mangels eigener Fachkenntnisse - die Aufgaben des Koordinators (siehe Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) - „Geeigneter Koordinator“-Ziffer 3) nicht selbst wahrnehmen kann.
Beschäftigte in der Bauwirtschaft sind besonders hohen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Etliche dieser Risiken können durch bessere Planung und Koordinierung der Bauvorhaben wesentlich minimiert werden.
Unsere Mitarbeiter stehen dem verantwortlichen Bauherrn tatkräftig zur Seite und machen es ihm somit leichter, Verpflichtungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz gesetzeskonform zu erfüllen.
Wir ermöglichen eine professionelle und zeitnahe Abwicklung Ihres Bauvorhabens, die sich immer rechnet.
Unsere bereits abgeschlossenen und aktuellen Bauvorhaben erstrecken sich von Straßenbaustellen bis hin zu Industriekraftwerken.
Ansprechpartner :
Fachbereichsleiter
Arbeits-& Gesundheitsschutz
Frau Dipl.-Ing. Beatrix Timm
Tel. 03931 / 213945
Mail: b.timm1@freenet.de
Fachbereichsleiter
Brandschutz
Herr Fach-Ing. Jan Timm
Tel. 03931 / 212273
Mail: sdl.bergmann@freenet.de
Fachbereich Büro
Frau Diane Kaminski
Tel. 03931 / 213945